Familienrecht

Frau Rechtsanwältin Sturm berät Sie rund um das Familienrecht


Als Absolventin des Fachanwaltslehrgangs Familienrecht verfügt Frau Rechtsanwältin Sturm über eine hohe Spezialisierung, jahrelange Erfahrung sowie das hier nötige Einfühlungsvermögen. Dank dieser Qualitäten kann sie auf zahlreiche zufrieden geschiedene Mandanten verweisen. Gerne berät und vertritt Sie Frau Rechtsanwältin Sturm insbesondere bei folgenden Fallgestaltungen:

 

  • Einvernehmliche Beendigung von Ehe und Lebenspartnerschaft, z.B. durch Scheidung
  • Gestaltung von Eheverträgen als auch von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten/Lebenspartner im Falle einer Scheidung/Lebenspartnerschaftsauflösung