IT-Recht

Frau Rechtsanwältin Sturm berät Sie in den folgenden Fragen zum IT-Recht
 
Das IT-Recht umfasst alle Fallgestaltungen, die mit Informationstechnologie und dem diesbezüglichen Umgang einhergehen. Ein Kernpunkt ist hierbei das Softwarevertragsrecht. Frau Rechtsanwältin Sturm ist für mittelständische Unternehmen tätig und berät diese bundesweit außergerichtlich und gerichtlich. Zu ihren Kompetenzen gehören

 

  • die effiziente Gestaltung komplexer Verträge, z.B. hinsichtlich ERP-Einführung 
  • die Erarbeitung von Standardvertragsystemen, Lizenzbedingungen, Nutzungsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • die laufende Aktualisierung von Standardverträgen und AGB
  • Durchsetzung und Abwehr von Forderungen, Gewährleistungsrechten