Verkehrszivilrecht

Frau Rechtsanwältin Sturm berät Sie in den folgenden Fragen zum Verkehrszivilrecht

 

  • Regulierung von Verkehrsunfällen
  • Bezifferung von Schmerzensgeld und anderen Personenschäden (Verdienstschaden, Haushaltsführungsschaden etc.)
  • Sachmängelgewährleistung beim Fahrzeugkauf einschließlich Finanzierungskauf und beim Werkstattvertrag
  • Geltendmachung von Schadensersatz wegen Verkehrssicherungspflichtverletzungen (z. B. Waschanlage, Baumschäden, Räum- und Streupflicht, Straßenschäden etc.)